Gutachten

tunnelkette
Bruck

(Tunnel Bruck + St. Ruprecht)

 

Semmering, Steiermark/Österreich

Tunnel UFT St. Georgen

 

Projektlage

S 06 Semmering Schnellstraße, Steiermark / Österreich

 

Auftraggeber

Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie (BMVIT), Wien

 

Bauherr

ASFINAG

 

Bauwerkslänge

Tunnel Bruck 1.250m +
Tunnel St. Ruprecht 619 m

 

Anzahl Tunnelröhren / Fahrstreifen / Betriebsart:

2 / 2 / RV

Leistungsumfang

Sicherheitsbeurteilung auf Grundlage des Straßentunnelsicherheitsgesetzes (STSG), §§7+8 der Republik Österreich im Auftrag des BMVIT durch den Sachverständigen für Tunnelsicherheit

 

Fertigstellung/Inbetriebnahme

2015

Projektbeschreibung

 

Die Tunnel Bruck und St. Ruprecht wurden einer Generalsanierung unterzogen. Diese umfasste sowohl die bautechnische Sanierung, sowie alle technischen Gewerke inkl. der Entwässerung.

 

Zusätzlich zu den vorhandenen Fluchtwegen im Tunnel Bruck wurden weitere Fluchtstollen / Querschlage zwischen den Tunnelröhren errichtet.

 

Die  Europäische Richtlinie über "Mindestanforderungen für die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz" verfolgt das Ziel, ein konstantes und hohes Schutzniveau für alle Straßentunnel zu verwirklichen (EUR-Lex: Richtlinie 2004/54/EG).

 

In Österreich wurde diese Richtlinie mit dem Straßentunnelsicherheitsgesetz (STSG) umgesetzt.

 

Besonderheit des Tunnels St. Ruprecht ist der nicht vorhandene Fluchtmöglichkeit zwischen den Tunnelröhren, welche baulich bedingt ist. Dieses Defizit wird mittels der neunen Lüftungsanlage und dessen Regelung kompensiert.

 

Die im Zuge des „Vorprojektes" (vgl. Entwurfsplanung) erstellte Planung wurde einer „Sicherheitsbeurteilung“ in Form eines Gutachtens unterzogen (§7 STSG), um die erforderliche Tunnelsicherheit, die bei Umsetzung der vorgelegten Planung zu erwarten war, zu bescheinigen.

 

Nach Ausführung der Bauleistungen wurde die Ausführungs- / Bestandsplanung sowie die Ausführung der Leistungen in Form einer „Vor-Ort-Inspektion“ begutachtet (§8 STSG).

 

 

Mit der im Anschluss erstellten Sicherheitsbeurteilung wird bescheinigt, dass seitens des Sachverständigen für Tunnelsicherheit keine Bedenken gegen eine Verkehrsfreigabe des Tunnels bestehen. Diese Feststellung ist Bedingung für die Inbetriebnahme des Tunnels!

 

 

Die Sanierung erfolgte in mehreren Bauphasen, in denen der Tunnel auch im Gegenverkehr betrieben wurde. Zu jeder Verkehrs- bzw. Sanierungsphase wurde eine separate Sicherheitsbeurteilung erstellt.

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